Teil A Regeln des Zusammenlebens
1 Ich gehe in die Schule, um zu lernen.
Deshalb folge ich dem Unterricht aufmerksam und diszipliniert und verzichte auf jegliche Art von Störungen.
2 Ich löse Konflikte möglichst fair und sachlich, auch verzichte ich auf jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt.
3 Ich möchte viel wissen, können und erfahren.
Deshalb bin ich bereit, mich mit neuen Anforderungen und Themen ausdauernd und engagiert auseinanderzusetzen.
4 Ich bin daran interessiert, mit anderen zusammenzuarbeiten.
Weil man gemeinsam Aufgaben besser bewältigen kann, bin ich bereit, mit anderen zu kooperieren.
5 Ich fühle mich für den Anderen zuständig.
Deshalb achte ich auf den Anderen, beziehe ihn mit ein und stelle meine eigenen Ansprüche auch einmal zurück.
6 Ich fördere durch mein Verhalten die Gemeinschaft.
Um das Miteinander zu erleichtern, bin ich pünktlich, höflich und zuverlässig. Mit dem Eigentum von Mitschülern und Lehrern sowie dem Schuleigentum gehe ich sorgsam um.
Teil B Hausordnung
1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten
07.45 - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung
1. Stunde 07.50 - 08.35 Uhr 05 min Pause
2. Stunde 08.40 - 09.25 Uhr 10 min Pause
3. Stunde 09.35 - 10.20 Uhr 05 min Pause
4. Stunde 10.25 - 11.10 Uhr 20 min große Pause
5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr 05 min Pause
6. Stunde 12.20 - 13.05 Uhr 55 min Mittagspause
7. u. 8. Stunde ab 14.00 Uhr
verkürzter Unterricht bei hohen Temperaturen:
1. Stunde 7:50 - 8:20 Uhr 05 min Pause
2. Stunde 8:25 - 8:55 Uhr 10 min Pause
3. Stunde 9:05 - 9:35 Uhr 05 min Pause
4. Stunde 9:40 - 10:10 Uhr 20 min Hofpause
5. Stunde 10:30 - 11:00 Uhr 05 min Pause
6. Stunde 11:05 - 11:35 Uhr 05 min Pause
7. Stunde 11:40 - 12:10 Uhr
2 Aufsichts- und Fürsorgepflicht
a) Jeder Lehrer ist während seiner gesamten Tätigkeit aufsichts- und fürsorgepflichtig sowie weisungsberechtigt. Jeder Schüler hat die Anweisungen der Lehrer zu befolgen. Zur Unterstützung der Lehrer ist unter Leitung des Vertrauenslehrers eine Schüleraufsicht aktiv, auch deren Anweisungen sind zu befolgen.
b) Jeder Lehrer hat dafür zu sorgen, dass Unterrichtsräume ordnungsgemäß und diszipliniert verlassen werden.
c) Während der Pausen und nach Beendigung des Unterrichts sind die Fenster geschlossen zu halten. Im Unterricht werden die Fenster nur durch den Lehrer oder einen vom Lehrer beauftragten Schüler geöffnet.
d) Der Aufsichtsplan wird gesondert erstellt.
3 Rechte und Pflichten der Schüler
a) Die Schüler benutzen grundsätzlich Eingang A oder bei Bedarf Eingang B.
b) Der Wechsel der Fachräume und das Aufsuchen des Schulhofes erfolgt zügig und diszipliniert unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme.
c) Den Schülern ist es untersagt, unerlaubt das Schulgelände zu verlassen.
Für Freistunden und Unterrichtsausfall ist vorher von den Eltern eine Einwilligung zum Verlassen des Schulgeländes einzuholen.
d) Für Wertsachen (Schmuck, Geld, Phonoartikel usw.) übernimmt die Schule keine Haftung bzw. keinen Ersatz.
4 Arbeits-, Unfall- und Brandschutz
a) Zur Sicherung des Lebens und der Gesundheit sind in jeder Etage auf den Fluren Fluchtpläne angebracht. Die Schüler sind regelmäßig im Rahmen einer Brandschutzübung damit vertraut zu machen.
b) Für bestimmte Räume der Schule gelten zusätzliche Bestimmungen (Fachraumordnung). Diese sind unbedingt einzuhalten. Das gilt insbesondere für: Chemie-, Physik-, Werkraum, Schulküche, Computerräume, Schulwerkstatt, Mehrzweckhalle. Eine entsprechende Belehrung erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch den Fachlehrer bzw. den Raumverantwortlichen.
c) Den Schülern ist das Mitbringen von Streichhölzern, Feuerzeugen, pyrotechnischen Artikeln, Drogen, Hieb- und Stichwaffen, Reizgassprays und Laserpointern verboten. Der Umgang mit offenem Feuer oder Licht und das Rauchen ist bei allen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände untersagt. Mützen, Hüte und Basecaps sind im Schulhaus abzunehmen.
d) Alle Beschäftigten der Schule sind verpflichtet, Mängel, die gegen den Arbeitsschutz verstoßen und Unfälle herbeiführen können, sofort dem Sicherheitsbeauftragten oder der Schulleitung zu melden. Die Schadensstelle ist durch die entsprechende Aufsichtsperson zu sichern bzw. der Raum ist zu sperren. Der Sicherheitsbeauftragte trifft in Absprache mit dem Schulleiter Entscheidungen über die weitere oder teilweise Benutzung der Räume.
e) Alle Lehrer und Mitarbeiter üben die Kontrolle über die Einhaltung des Arbeits-, Unfall- und Brandschutzes während der Pausen aus. Sie wirken vorbeugend gegen Verstöße und sind verpflichtet Erste Hilfe zu leisten.
f) Unfälle, die im Verantwortungsbereich der Schule auftreten, sind der Schulleitung zu melden und im Unfallbuch zu registrieren. Bei Arztbesuch ist der Unfall der GUV anzuzeigen.
g) Nicht zur Schule gehörende Personen melden sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung an.
5 Schlussbestimmung
a) Diese Hausordnung wird durch eine Durchführungsbestimmung für Lehrer und Schüler sowie durch Regeln auf Klassenbasis und dem dazugehörigen Maßnahmekatalog ergänzt. Diese sind jährlich zu evaluieren und aktualisieren.
b) Die Hausordnung ist jährlich allen Personen des Geltungsbereiches bekanntzugeben und inhaltlich zu erläutern. Die Einhaltung der Hausordnung ist kontinuierlich auszuwerten und jährlich zu analysieren.
c) Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die im Schulgebäude bzw. Schulgelände tätig sind und sich darin aufhalten.
Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 26.09.2014 in Kraft.
Teil C Durchführungsbestimmung für Lehrer und Schüler
Einlass
- Treffpunkt oberer Schulhof, nicht Fußweg, Bushaltestelle oder gegenüberliegende Straßenseite
- Einlass 07.40 – 07.48 Uhr Eingang A, Sport zu Beginn der 1. Stunde vor dem Goldenen Pflug
- pünktlicher Unterrichtsbeginn für alle (Lehrer und Schüler) mit dem Klingelzeichen
- bei Zuspätkommen Meldung im Sekretariat
- Lehrer hat das Recht, Schüler, die permanent oder bewusst zu spät kommen, nicht mehr in den Unterricht zu lassen.
Unterricht
- Einhaltung des Sitzplanes (Festlegung des Fachlehrers ist möglich)
- Jacken, Mützen an die Garderobenhaken
- Essen / Trinken einstellen (Ausnahmen liegen im Ermessen des Lehrers)
- Unterlagen sind ausgepackt
- Kein Toilettengang während des Unterrichts (nur in Ausnahmefällen, z.B. Krankheit, mit Erlaubnis des Lehrers)
- Sport: Sammelpunkt in der Regel vor Eingang B oder entsprechend der Anweisung des Sportlehrers
- nach Stundenende - Verlassen der Räume in ordnungsgemäßem Zustand (Stühle hin- bzw. hochstellen, usw.)
Pausen
- zügiger und disziplinierter Raumwechsel
- 5 und 10 – Minuten – Pausen: im Raum verbleiben, Toilettengang nach Abmeldung beim Fachlehrer
- Toiletten: Klassen 5-7: untere Etage
Klassen 8-10: 1.Etage
Hofpausen
- Schultaschen verbleiben im Raum der 4. Stunde, Raumwechsel erfolgt nach der Hofpause; Lehrer öffnen rechtzeitig die Fachräume
- umgehendes Aufsuchen des Schulhofes über Ausgang A
- kein Verlassen des Schulgeländes, kein Aufenthalt unmittelbar an den Zäunen oder der Stadtmauer
- kein Werfen von Eicheln, Kastanien, Schneebällen, usw. (Verletzungsgefahr!)
Unterrichtsschluss
- Schulgelände verlassen oder Schulwerkstatt aufsuchen
- kein Aufenthalt vor dem Schultor, dem Gehweg, der Bushaltestelle oder der gegenüberliegenden Straßenseite
Speiseraum
- angemessene Lautstärke
- nicht vor dem Speiseraum aufeinander warten
- Kleidung aufhängen und Schultaschen vor dem Speiseraum ablegen
- Tische abwischen
Ergänzende Festlegungen für Schüler:
- Den Schülern ist es nur mit schriftlicher Genehmigung der Sorgeberechtigten gestattet, bei vorzeitigem Unterrichtsschluss sowie in der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Dies gilt auch für Freistunden. Anderenfalls müssen die Schüler beaufsichtigt werden.
- Schließfächer:
Die Schließfächer sind ausschließlich für die Aufbewahrung von Schulmaterialien und persönlichen Dingen aufgestellt worden. Diese können gemietet werden. Während des Unterrichts dürfen vergessene Materialien nicht geholt werden. Es ist strengstens untersagt, Nahrungsmittel einzulagern. Jeweils zum Halb- und Schuljahresende sind die Fächer zu leeren und zu reinigen und geöffnet zu lassen. Alle technischen Probleme sind mit der Schließfachfirma zu klären.
Schulleitung
geänderte Fassung gültig ab 01.06.2024